Abgeltungssteuer bei einem Depotübertrag?

Abgeltungsteuer bei einem Vermittlerwechsel, bei einer Depotübertragung oder bei einer Übertragung von einzelnen Fonds (Fondsanteilen)?

Möchten Sie für ein bestehendes Depot bei der Frankfurter Fondsbank, der Fondsbank Ebase oder der Fondsdepot Bank einen Vermittlerwechsel durchführen Oder bei diesen Banken ein neues Depot eröffnen und einzelne Fonds dorthin übertragen? Möglicherweise stellt sich für Sie zuvor allerdings die Frage, ob bei einem Vermittlerwechsel oder einer Übertragung von einzelnen Fonds oder eines ganzen Depots Abgeltungssteuer anfällt.

Abgeltungssteuer bei einem Vermittlerwechsel?

Ein Vermittlerwechsel auf Freier-Fondsvermittler.de ist lediglich ein interner Vermerk bei der Bank, bei der Sie das Depot führen. Die Bank vermerkt Freier-Fondsvermittler.de als Ihren Betreuer und den von Freier-Fondsvermittler.de eingeräumten Rabatt auf Ausgabeaufschläge bei Investmentfonds. Abgeltungssteuer fällt daher in keinem Fall an.

Abgeltungssteuer bei einer Depotübertragung oder einer Übertragung von Fonds (Fondsanteilen)

Haben Sie schon Investmentfondsanteile in einem anderen Depot? Mit einem Depotübertrag (Depoteinzug) können Sie die bei der jeweiligen Bank verwahrfähigen Investmentfonds in Ihr Depot bei der Frankfurter Fondsbank, der Fondsdepot Bank, der Fondsbank Ebase und bei Fidelity FundsNetwork übertragen. Für jede Fondsgesellschaft bzw. jedes Depot benutzen Sie bitte jeweils ein eigenes Formular für den Depoteinzug.

Wenn Sie bei einer der obigen Banken über Freier-Fondsvermittler.de ein Depot eröffnen und in dieses Depot einzelne oder alle Fonds aus einem anderen Depot übertragen möchten, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob Sie dann Abgeltungssteuer zu zahlen haben.

Wenn Sie Fonds (Fondsanteile) aus einem eigenen Depot einer inländischen Bank in ein eigenes Depot bei einer dieser Banken übertragen, müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Sie verkaufen die Fondsanteile nicht, sondern übertragen sie lediglich von einem Depot in ein anderes Depot (eine Ausnahme kann bestehen bei einem Übertrag von ein Depot aus dem Ausland). Sogar ein Übertrag von Fonds (Fondsanteilen) bei Ehegatten wird als ein unentgeltlicher Übertrag von Fonds ohne Gläubigerwechsel angesehen. Das heißt, auch bei einer solchen Übertragung von Fonds (Fondsanteilen) müsste keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Und im Falle eines Nachlasses gilt in Bezug auf die Abgeltungssteuer und die Übertragung von Fonds (Fondsanteilen) das gleiche.

Quelle: Informationen der Frankfurter Fondsbank über die Übertragung von Fondsanteilen ab 2009. Aus den Informationen der Frankfurter Fondsbank können Sie noch weiteres Detailwissen erhalten über Fragen bezüglich der Abgeltungssteuer in Verbindung mit einem Depotübertrag beziehungsweise der Übertragung von einzelnen Fonds (Fondsanteilen).

Antworten rund um die Abgeltungssteuer können Sie auf der Seite 2009-Abgeltungssteuer.de erhalten

Information der Frankfurter Fondsbank in Verbindung: Trennung von privaten und betrieblichen Depots und Konten mit Einführung der Abgeltungsteuer, Wahlrecht: Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer, für private Anleger: Neuer Freistellungsauftrag, Abgeltungssteuer-Informationen bei der Frankfurter Fondsbank

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Abgeltungssteuer bei einem Übertragung von Fonds (Fondsanteilen)?,

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