Steuern & Sozialabgaben in Rentenzeit
Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG grundsätzlich steuerfrei und sozialabgabenfrei. In allen Bundesländern gilt diese staatliche Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Im Jahr 2009 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 64.800 Euro. Die maximale Fördergrenze bei der betrieblichen Altersvorsorge liegt daher für 2009 bei 2592 Euro.
Nachgelagerte Besteuerung bei der betrieblichen Altersvorsorge
Wie bei der staatlich geförderten Riester Rente müssen die Rentenzahlungen bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Rentenzeit auch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Besteuerung erst zur Rentenzeit wird nachgelagerte Besteuerung genannt.
Sozialabgaben-Freiheit bei der bAV, Zulagen bei der Riester Rente
Bei der Riester Rente gibt es staatliche Zulagen, die unter Umständen die steuerliche maximale Förderung übersteigen könnte. Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unterliegen die Beiträge im Gegensatz zur Riester Rente allerdings auch nicht den Sozialabgaben. Man kann bei der betrieblichen Altersvorsorge also tatsächlich die Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt einzahlen.
Sozialabgaben bei der betrieblichen Altersvorsorge auch im Rentenalter nicht voll nachzuzahlen
Ein besonderer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist, dass die gesparten Sozialabgaben während der Einzahlungsphase später nicht mehr in vollem Umfang zurückgezahlt werden müssen. Lediglich für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung müssen zur Rentenzeit Sozialabgaben gezahlt werden. Es besteht also im Unterschied zu den Steuern nur eine teilweise nachgelagerte Zahlungsverpflichtung.
Renditevorteil in der Ansparphase bAV und Riester Rente durch staatliche Förderung trotz der Abgaben in der Rentenzeit
Wenn in der Rentenzeit Steuern auf die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung oder der geförderten Riester Rente gezahlt werden müssen, entstehen trotzdem erhebliche Vorteile. Denn die gesparten Steuern in der Ansparphase können bis zum Rentenalter möglicherweise sehr viele Gewinne erwirtschaften. Wenn eine attraktive, gute Anlage für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder Riester Rente gewählt wird, die die Beiträge möglicherweise mehr als verdoppeln könnte.
Außerdem sind in der Rentenzeit in der Regel geringere Steuern zu zahlen als während der Ansparphase für die betriebliche Altersvorsorge oder Riester Rente. Der Vorteil bezüglich der Sozialabgaben bei der betrieblichen Altersvorsorge ist natürlich noch größer, weil auch in der Rentenzeit keine Arbeitslosenbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Was auf der anderen Seite während der Ansparphase im Falle einer Arbeitslosigkeit und in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung auch von Nachteil sein könnte. Wenn man jedoch eine gute betriebliche Altersvorsorge wählt, erwirtschaftet diese in der Regel sehr, sehr viel mehr Gewinne als die gesetzliche Rentenversicherung. Falls man bei der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt noch von Gewinnen oder Rendite sprechen darf
Standard Life FREELAX DirektversicherungPersonen in Bildern sind Models für illustrative Zwecke
