Vorteil Sozialabgaben bei der bAV
Was die betriebliche Altersvorsorge besonders interessant macht ist, dass Einzahlungen direkt vom Bruttogehalt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben angelegt werden können. Auch wenn in der Rentenzeit Steuern und teilweise Sozialabgaben bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nachgelagert gezahlt werden müssen. Durch die Befreiung der Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) von Steuern und Sozialabgaben kann man im Endeffekt trotzdem durch Zinseszinseffekte viel Geld sparen. Allerdings hätte der Vorteil Beiträge ohne Abzug von Sozialabgaben in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen zu können schon mit Anfang 2009 zu Ende gehen soll. Ursprünglich.
bAV-Beiträge unbefristet von Sozialabgaben befreit
Im Jahr 2007 wurde vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur weiteren Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Eigentlich sollte ab dem Jahr 2009 der Vorteil der Sozialabgabenfreiheit für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge wegfallen. Dann wären die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge (beispielsweise eine Direktversicherung...) um die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung (die Sozialabgaben) geschmälert worden. Durch die 2007 beschlossene und mittlerweile umgesetzte neue Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge bleiben die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) weiterhin unbefristet sozialversicherungsfrei.
Gründe für die unbefristete Sozialversicherungsfreiheit bei der bAV
Die Entscheidung, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) weiterhin sozialversicherungsfrei bleiben, wurde vom Bundesarbeitsministerium dadurch begründet, dass durch die Sozialversicherungsfreiheit der bAV-Beiträge eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung geschaffen werde. Langfristig könne der gewohnte Lebensstandard im Alter nur mit einer zusätzlichen betrieblichen beziehungsweise privaten Altersvorsorge gesichert werden.
Hubertus Heil erklärte in der Funktion als SPD-Generalsekretär, mit der Fortsetzung der Sozialabgabenfreiheit für die Beiträge bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) würde ein "wichtiger Baustein der individuellen Altersvorsorge gesichert". Gerade in jenen Branchen, in denen die betriebliche Altersvorsorge zuvor wenig verbreitet war, sei die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung zu einer wichtigen Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge geworden. Hubertus Heil erklärte: "Die Entgeltumwandlung ist eine Erfolgsstory".
Auch Arbeitgeberseite und Gewerkschaftsseite begrüßten, dass bei der betrieblichen Altersvorsorge weiterhin der Vorteil bezüglich der Sozialabgaben bestehen bleibt.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) beliebter als die Riester Rente?
Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, meinte, dass die Gewerkschaften mit der Brutto-Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge schon seit Jahren positive Erfahrungen gemacht hat. Gerade in den Branchen, wo der Tarifvertrag eine Beteiligung vom Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vorsieht, sei die betriebliche Altersvorsorge beziehungsweise die Brutto für Netto Entgeltumwandlung deutlich beliebter als die Riester Rente.
Dieter Hundt erklärte in seiner Rolle als Arbeitgeberpräsident, dass die Bundesregierung durch die fortgesetzte Befreiung der betrieblichen Altersvorsorge-Beiträge von Sozialabgaben die Weichen in der betrieblichen Altersvorsorge richtig gestellt habe. Tarifpartner würden durch den Beschluss der fortgesetzten Sozialabgabenbefreiung die nötige Planungssicherheit erhalten
Allgemeine Informationen über die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Wie hoch ist die staatliche Förderung (Steuern, Sozialabgaben) für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Personen in Bildern sind Models für illustrative Zwecke
