Betriebliche Altersvorsorge (bAV) staatlich gefördert

Wie hoch ist die staatliche Förderung für die betriebliche Altersvorsorge

Mit Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) können Sie bis zum maximalen Förderbetrag in Höhe von 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze eine staatliche Förderung erhalten. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der höchste Bruttolohn, für den Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2009 liegt bei 64.800 Euro. 4% der Beitragsbemessungsgrenze für 2009 wäre demnach 2592 Euro (einheitlich auch für Versicherte aus den neuen Bundesländern). Bis zu diesem Betrag können Beiträge ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Darüber hinaus kann bei einer Direktversicherung noch ein Freibetrag von 1800 Euro im Jahr steuerlich gefördert werden. Allerdings nur dann, wenn nicht schon in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse pauschal versteuert mit 20% Lohn eingezahlt wird. Durch die Steuer- und Sozialabgaben-Befreiung der Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird die betriebliche Altersvorsorge für viele zu einer interessanten Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Wichtig ist bei der betrieblichen Altersvorsorge allerdings auch, das man eine attraktive Möglichkeit wählt, die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge anzulegen. Dadurch dass die staatliche Förderung nicht nur einen steuerlichen Vorteil vorsieht, sondern auch erlaubt einen Teil des Bruttogehaltes sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, entsteht für Sie ein erheblich größerer Vorteil, als wenn die Zahlungen ausschließlich steuerlich gefördert werden. Die Vorteile entstehen vor allem dadurch, dass bis zur Rentenphase möglicherweise hohe Gewinne durch die gesparten Steuern und Sozialabgaben entstehen. Denn in der Rentenzeit muss für die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge nachgelagert Steuern und teilweise Sozialabgaben geleistet werden.

Wie viel staatliche Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Zahlen

Wenn jemand ein Bruttoeinkommen von 42.000 Euro erhält und hierfür keine Entgeltumwandlung (Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge) durchführen lässt, muss er 42.000 Euro versteuern. Falls die Sozialabgaben beispielsweise 21% betragen, müssten für Sozialabgaben und Steuern im Jahr 2007 beispielsweise 20.881 Euro abgeführt werden. Das Nettoeinkommen lag dann bei 21.119 Euro. Der staatliche Zuschuss lag bei null Euro.

Bei einer vorherigen Entgeltumwandlung (bAV-Beitrag) in Höhe von 2520 Euro betrug das zu versteuernde Einkommen nur noch 39.480 Euro. Sozialabgaben und Steuern in diesem Beispiel dann nur noch 19.299 Euro. Das Nettoeinkommen lag deshalb trotzdem noch bei 20.181 Euro.

Staatliche Förderung bis zu mehr als 60% bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Durch die staatliche Förderung in diesem Beispiel in Höhe von 1582 Euro betrug der eigene Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge nur 938 Euro. Das wäre eine staatliche Förderung von mehr als 62%. Bis zur Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge kann diese staatliche Förderung nun Gewinne erwirtschaften. Damit allerdings am Ende gute Gewinne durch die betriebliche Altersvorsorge entstehen, ist es wichtig, eine qualitative betriebliche Altersvorsorge zu wählen.

Lohnt sich die Riester Rente Förderung mehr als die staatliche Förderung für die bAV (betriebliche Altersvorsorge)?

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Betriebliche Altersvorsorge-Beiträge (bAV) weiterhin sozialabgabenfrei

Quelle der Berechnung Sozialabgaben und Steuern: Focus beziehungsweise http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge_aid_65485.html mit Stand vom Jahr 2007

Ich möchte bitte eine Beratung

Staatliche Förderungen bei der bAV bis zu mehr als 60%,

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Personen in Bildern sind Models für illustrative Zwecke


Staatliche Förderung bAV