Riestern ohne Abgeltungssteuer
Mit Beginn des Jahres 2009 unterliegen die meisten Kapitalerträge der Abgeltungssteuer. Auch Kursgewinne aus Aktien beziehungsweise Aktienfonds unterliegen der Abgeltungssteuer. Riester Rente Verträge fallen allerdings nicht unter die Abgeltungssteuer. Was beispielsweise Riester Rente Fondssparpläne noch interessanter macht. Kursgewinne der Fonds innerhalb eines Riester Rente Fondssparvertrages bleiben Abgeltungssteuerfrei.
2 Möglichkeiten mit der Riester Rente Abgeltungssteuer zu sparen
Um mit einem Riester Rente Vertrag, beispielsweise einem Riester Fondssparplan, die Abgeltungssteuer zu sparen, können Sie entweder extra einen ungeförderten Riestervertrag abschließen. Oder einen geförderten Riestervertrag "überzahlen". Diese Überzahlungen sind gleichfalls ungefördert. Das heißt alle Zahlungen, die den maximalen steuerlichen Förderungsrahmen übertreffen sind ungefördert. Sie erhalten dafür keine Riester Zulagen und können die Beiträge auch nicht von der Steuer absetzen.
Riester-Abgeltungssteuervorteile auch für Selbstständige und Freiberufler
Der Vorteil der Riester Rente in Verbindung mit der Abgeltungssteuer kann auch jeder Selbstständige und Freiberufler nutzen. Freiberufler und Selbstständige erhalten in Verbindung mit der Riester Rente zwar keine staatlichen Riesterzulagen. Aber wenn Sie einen Riester Rente Vertrag abschließen fällt auch für sie keine Abgeltungssteuer an.
Kapitalerhalt und volle Auszahlung von ungeförderten Beiträgen
Alle Riester Rente Anbieter garantieren auch für ungeförderte Riester Verträge den vollen Kapitalerhalt, genauso wie bei einem geförderten Riester Vertrag. Damit haben Sie, auch bei einem Riester Rente Fondssparvertrag, zu Beginn der Riester Rente mindestens die eingezahlten Beiträge garantiert. Bei einem geförderten Riester Rente-Vertrag können Sie sich maximal 30% auszahlen lassen. Der Rest muss verrentet werden. Das angesammelte Riesterrente Vermögen aus den ungeförderten Beiträgen können Sie sich sogar voll auszahlen lassen.
Der DWS Vermögensplan Premium ist speziell für ungeförderte Beiträge
Abgeltungssteuer sparen mit ungeförderten Beiträgen in einen Riester Rente-Vertrag können Sie mit allen Riester Rente-Angeboten von Freier-Fondsvermittler.de. Sie können einfach einen normalen Riester Rente-Antrag einschicken, wenn Sie einen ungeförderten Riester Rente-Vertrag besparen möchten um die Abgeltungssteuer zu sparen. Zusätzlich zu einem schon bestehenden geförderten Riester Rente-Vertrag. Die DWS bietet sogar zusätzlich zu dieser Möglichkeit einen Riester Rente Fondssparplan speziell für ungeförderte Beiträge an. Den DWS Vermögenssparplan Premium beziehungsweise DWS Vermögensplan Premium (der DWS Vermögenssparplan Premium wird auch DWS Vermögensplan Premium genannt). Der DWS Vermögensplan Premium ist vom Prinzip her auf den Qualitäten der Riester Rente Premium der DWS aufgebaut.
Ungeförderte Riester Verträge Abgeltungssteuerfrei, aber nicht steuerfrei
Für alle Riester Rentenverträge brauchen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Ob es sich nun um einen geförderten Riester Rente Vertrag handelt, oder einen ungeförderten. Was allerdings nicht bedeutet, dass Riester-Verträge steuerfrei sind. Voll zu versteuern ist die normale Riester Rente. Eine besondere Regel gilt allerdings für einen ungeförderten Riester Rente Vertrag. Wenn Sie einen ungeförderten Riester Rente-Vertrag mindestens 12 Jahre bespart haben und zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind, müssen Sie lediglich die Hälfte des Gewinnes mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Wohl gemerkt nur die Gewinne aus dem ungeförderten Riester Rente-Vertrag. Die während der Jahre geleisteten Beiträge können Sie steuerfrei vereinnahmen. Weil sie diese ja auch nicht steuerlich geltend machen konnten, als sie die Beiträge in den Riester Rente-Vertrag eingezahlt haben.
Selbst bei einem Spitzensteuersatz günstiger als die Abgeltungssteuer
Nach den derzeitigen steuerlichen Gegebenheiten würden Sie mit einem ungeförderten Riester Rente-Vertrag selbst dann Steuern sparen, wenn Sie auf die Hälfte der Gewinne den Spitzensteuersatz zahlen müssten. Denn dies wäre immer noch günstiger als 25% Abgeltungssteuer für den gesamten Gewinn zu zahlen.
Umfangreiche Informationen über die Abgeltungssteuer finden Sie auf der Seite 2009-Abgeltungssteuer.de
Personen in Bildern sind Models für illustrative Zwecke
