bAV Riester Rürup Rente Basisrente Steuern sparen

Steuern sparen bei Rürup Riester Rente & bAV

Außer bei der Riester Rente und der betrieblichen Altersvorsorge kann man auch mit der Rürup Rente durch die staatliche Förderung Steuern sparen. Besser gesagt erhält man einen Steuervorteil. Bis zu bestimmten Höchstbeträgen kann man bei der Riester Rente, der bAV (betriebliche Altersvorsorge) und der Rürup Rente die Beiträge vollständig oder teilweise (bei der Rürup Rente teilweise) steuerlich geltend machen. Bei der bAV (betriebliche Altersvorsorge) wird sogar schon direkt vom Lohn ohne Steuern der gewünschte Beitrag in beispielsweise eine Direktversicherung gezahlt. Wenn die Rürup Rente, Riester Rente oder Direktversicherung in der Rentenzeit ausgezahlt wird, müssen dann Steuern gezahlt werden (bei der Rürup Rente nur teilweise, wenn der Rentenbeginn vor dem Jahr 2040 liegt). Steuern sparen kann man durch diese Steuervorteile zum einen dadurch, dass in der Regel in der Rentenzeit weniger Steuern gezahlt werden müssen, als zu der Zeit, in der die Beiträge in die Riester Rente, Rürup Rente oder bAV (betriebliche Altersvorsorge) eingezahlt wurden. Zum anderen kann man "Steuern sparen" wenn man in eine Riester Rente, Rürup Rente oder bAV investiert, die mit den Beiträgen gute Gewinne erwirtschaftet. Dann kann es gerade bei langen Laufzeiten sein, dass der für die Steuer gesparte Betrag sich im Laufe von vielleicht 15 oder mehr Jahren verdoppelt oder verdreifacht. Insofern konnte man Steuern sparen, trotz Steuerzahlung in der Rentenzeit. Wählt man allerdings eine Rürup Rente (Riester Rente, bAV), die wenig Gewinne erwirtschaftet, ist der Steuervorteile bei der Rürup Rente, Riester Rente und der bAV entsprechend geringer. Aber selbst wenn eine Geldanlage in die Basisrente (Rürup Rente), Riester Rente und die bAV (betriebliche Altersvorsorge) mal angenommen gar keine Gewinne erwirtschaften würde, hätte man zumindest die Steuerverlagerung in die Rentenzeit, in der ja in der Regel weniger Steuern gezahlt werden müssen als in der Zeit der Erwerbstätigkeit vor der Rente. Bei der Rürup Rente gibt es im Vergleich zur Riester Rente und der bAV (betriebliche Altersvorsorge) allerdings nur noch die Frage, ob der Anteil der gesparten Steuern mit dem Anteil der in der Rente zu zahlenden Steuer übereinstimmt

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