Einen eigenen Gehaltsanteil zu den VL-Beiträgen?

Wenn der Arbeitgeber Ihnen keine VL (VWL) zahlt, Sie jedoch Anspruch auf eine staatliche Förderung haben, könnten Sie Ihrem Arbeitgeber bitten, vermögenswirksame Leistungen direkt aus Ihrem Gehalt in einen von Ihnen ausgewählten VL Sparvertrag einzuzahlen. Damit Sie die staatlichen Förderungsmöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen nutzen können.

Oder wenn Sie zu wenig Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber haben um die staatlichen Förderungen voll nutzen zu können, könnten Sie gleichfalls Ihren Arbeitgeber bitten, die vermögenswirksamen Leistungen mit einem eigenem Spar Anteil zu erhöhen. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass nicht Sie selbst, sondern Ihr Arbeitgeber alle Einzahlungen in den Vertrag für vermögenswirksame Leistungen einzahlt. Beispielsweise deshalb, weil dies eine Voraussetzung für die staatliche Förderung, wie zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage, ist. Je nach VWL/VL Sparplan kann es sogar sein, dass der Arbeitnehmer eine Eigenleistung in den VWL/VL Sparplan einbringen muss. Beispielsweise müssen in einen VL/VWL Aktien-Fondssparplan der Frankfurter Fondsbank mindestens 400 Euro jährlich eingezahlt werden. Sofern man nicht vom Arbeitgeber einen Anspruch auf mindestens 400 Euro vermögenswirksame Leistungen hat, könnte man den Arbeitgeber bitten, den fehlenden Teil aus dem eigenen Gehalt aufzufüllen.

Ich möchte bitte eine Beratung

Vermögenswirksame Leistungen (VWL/VL) aus dem Gehalt zahlen lassen?,

Personen in Bildern sind Models für illustrative Zwecke


Vermögenswirksame Leistungen