Arbeitnehmersparzulage Wohnungsbauprämie

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmer Sparzulage ist die staatliche Förderung auf vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL abgekürzt). Die Rechtsgrundlage für die Arbeitnehmersparzulage findet sich im fünften Vermögensbildungsgesetz und der Verordnung zur Durchführung des fünften Vermögensbildungsgesetzes.

Wie viel Arbeitnehmersparzulage kann man erhalten und bei welcher Geldanlage (wofür)?

Nicht alle, die die Arbeitnehmersparzulage erhalten können, erhalten gleich viel. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage ist davon abhängig, wo man die VL vom Arbeitgeber anlegen lässt. Die höchstmögliche Arbeitnehmer Sparzulage kann man bei einer Anlage in einen Sparplan mit Aktienfonds (VL Aktien-Fondssparplan) erhalten. Die Arbeitnehmer Sparzulage für VL Aktien-Fondssparpläne beträgt 20% (ab April 2009-vor dem April 2009 18%). Maximal auf 400 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr kann man diese höchstmögliche Arbeitnehmer Sparzulage erhalten. Investiert man vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag kann man 9% Arbeitnehmersparzulage erhalten. Maximal auf 470 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr. Diese Arbeitnehmer Sparzulage kann man auch erhalten, wenn man Schulden für das eigene Haus oder für die eigene Wohnung durch die VL bezahlt. Diese drei Geldanlagen für vermögenswirksame Leistungen (vermögenswirksame Anlagen) dürften wohl die gängigsten oder wichtigsten Geldanlagen sein, in die man vermögenswirksam VL anlegen und eine Arbeitnehmersparzulage erhalten kann. Jedoch gibt es nicht für alle Geldanlagen für vermögenswirksame Leistungen Arbeitnehmersparzulage. Auch wenn es für die Anlageform einen speziellen VL Vertrag gibt. Beispielsweise gibt es keine staatliche Förderung durch die Arbeitnehmer Sparzulage, wenn Sie die VL in einen Banksparplan, einen Sparplan mit Rentenfonds oder in eine Lebensversicherung investieren.

Wer kann Arbeitnehmersparzulage erhalten?

Grundsätzlich nur Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen. Was allerdings nicht die einzige Voraussetzung ist, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Eine zweite Voraussetzung waren die oben schon erwähnten (gängigsten oder wichtigsten) Geldanlagen, in die man die VL mit Arbeitnehmersparzulage anlegen kann. Eine dritte Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage ist das maximal zu versteuernde Einkommen. Das maximal zu versteuernde Einkommen bei einem Alleinstehenden (Single) darf für einen VL Aktien Fondssparplan maximal 20.000 Euro betragen (ab April 2009-vor dem April 2009 17.900 Euro). Zusammen veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro (ab April 2009). Bei einem Bausparvertrag oder der Abzahlung von einem Kredit für das eigene Haus oder die eigene Wohnung beträgt das maximal zu versteuernde Einkommen (die Einkommensgrenze für die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage) 17.900 Euro für einen Alleinstehenden (Single). Und bei einer Zusammenveranlagung von einem Ehepaar das Doppelte.

Wohnungsbauprämie (Wohnbauprämie) mit höheren Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung

Während vermögenswirksame Leistungen (VL/VWL) direkt vom Arbeitgeber in eine vermögenswirksame Anlage investiert werden müssen um Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, wird eine Wohnungsbauprämie auf eine eigene Sparleistung gezahlt, die zusätzlich zu den VL vom eigenen Girokonto überwiesen wird. Die Wohnungsbauprämie (Wohnbauprämie) beträgt 8,8%. Maximal können 512 Euro für einen Alleinstehenden (Single) und 1024 Euro bei einem zusammen veranlagten Ehepaar gefördert werden. Das maximal zu versteuernde Einkommen um die staatliche Förderung der Wohnbauprämie zu erhalten beträgt 25.600 Euro pro Jahr für einen Ledigen (Single). 51.200 Euro für ein zusammen veranlagtes Ehepaar.

Maßgebliches Kalenderjahr für das zu versteuernde Einkommen

Für das zu versteuernde Einkommen bei der Arbeitnehmer Sparzulage und der Wohnungsbauprämie (Wohnbauprämie) ist das Kalenderjahr maßgeblich, in dem die vermögenswirksamen Leistungen (beziehungsweise bei der Wohnungsbauprämie die eigenen Sparleistungen) eingezahlt wurden.

Arbeitnehmersparzulage ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei

Vermögenswirksame Leistungen (VL) zählen als eine normale steuerpflichtige Einnahme und werden vom Arbeitgeber vom Gehalt direkt auf eine vermögenswirksame Anlage eingezahlt. Im Gegensatz dazu muss die Arbeitnehmersparzulage nicht versteuert werden. Die Arbeitnehmer Sparzulage wird auch nicht durch Beiträge zur Sozialversicherung geschmälert. Steuerfrei und sozialversicherungsfrei wird die Arbeitnehmersparzulage in die vermögenswirksame Geldanlage eingezahlt.

Kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage-dennoch ist eine staatliche Förderung auf VL möglich

Aber auch wenn Sie keine Arbeitnehmersparzulage erhalten können, ist eine staatliche Förderung für Ihre vermögenswirksamen Leistungen möglich. Wenn Sie Ihre Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen in eine Riester Rente mit staatlicher Förderung oder in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen lassen (vom Arbeitgeber), die gleichfalls staatlich gefördert werden kann. Bei der betrieblichen Altersvorsorge haben Sie die Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen ohne Abzug von Sozialabgaben und Steuern einzuzahlen. Bei der Riester Rente erhalten Sie eine steuerliche Förderung beziehungsweise Riester Rente Zulagen.

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Arbeitnehmersparzulage (Arbeitnehmer Sparzulage): wie viel, wer, wofür?,

Personen in Bildern sind Models für illustrative Zwecke


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