Größtmögliche staatliche Förderung für VL - wie?

Sofern Sie mit Ihrem Einkommen unter der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegen, können Sie eine dreifache staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) erhalten. Vorausgesetzt, Sie zahlen genügend vermögenswirksame Leistung in VL Sparpläne ein. Wichtig ist, dass Sie alle VL von Ihrem Arbeitgeber einzahlen lassen und nicht selbst überweisen. Sonst erhalten Sie keine staatliche Förderung.

Wie kann ich eine dreifache, maximale staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen (VL/VWL) erhalten?

1. staatliche VL/VWL Förderung: Zum einen schließen Sie einen VL Fondssparplan ab, der in Aktien beziehungsweise Aktienfonds investiert (VL/VWL Aktienfonds Sparplan). Dann erhalten Sie für die vermögenswirksamen Leistungen, die Sie in den VL/VWL Aktienfondssparplan einzahlen die Arbeitnehmersparzulage.

Arbeitnehmersparzulage bei einem VL/VWL Aktien Fondssparplan

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt mit dem April 2009 20% (vorher 18%) der jährlichen VL Einzahlungen in Ihren VL/VWL Aktienfonds Sparplan. Für die staatliche Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage gibt es allerdings auch eine Höchstgrenze. Höchstens bis zu 400 Euro werden pro Jahr mit 20% Arbeitnehmer Sparzulage belohnt. Wenn Sie also jährlich 400 Euro in einen VL/VWL Fondssparplan einzahlen, der in einen Aktienfonds investiert, können Sie somit 80 Euro pro Jahr als staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) erhalten. 20% von 400 Euro.

Bausparvertrag zusätzlich zum VL/VWL Aktien-Fondssparplan?

2. staatliche VL/VWL Förderung: Durch einen zusätzlichen Abschluss von einem Bausparvertrag können Sie die staatliche Förderung noch erweitern. Sie erhalten eine weitere Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% bei einer jährlichen Einzahlung von maximal 470 Euro. Damit können Sie eine weitere staatliche Förderung von 43 Euro pro Jahr erhalten. 9% von 470 Euro.

3. staatliche VWL/VL Förderung: Wohnungsbauprämie für den Bausparvertrag

Der Bausparvertrag, in den Sie die 470 Euro vermögenswirksame Leistung einzahlen ließen, kann zusätzlich noch mit einer Wohnungsbauprämie gefördert werden. Um die höchstmögliche staatliche Wohnungsbauprämie für den VL/VWL Bausparvertrag zu erhalten, müssten Sie zu den eingezahlten 470 Euro zusätzlich jedes Jahr weitere 512 Euro (Ehepaare 1024 Euro) in den VL/VWL Bausparvertrag einzahlen. Dann erhalten Sie eine weitere staatliche Förderung (Wohnungsbauprämie) in Höhe von jährlich 45,06 Euro. Falls Sie weniger in den VL/VWL Bausparvertrag einzahlen erhalten Sie entsprechend weniger. Wenn Sie beispielsweise jedes Jahr 256 Euro zusätzlich einzahlen wären das 50% der 512 Euro. Und die Hälfte der maximal möglichen Wohnungsbauprämie von 45,06 Euro wären dann 22,53 Euro.

Wie hoch ist die maximale staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen?

Die maximal staatlich geförderten Beiträge in VL Sparverträge betragen bei einer Einzahlung von jährlich 400 Euro für den VL/VWL Aktien Fondssparplan, der maximal geförderten 470 Euro für den VL/VWL Bausparvertrag und der zusätzlichen Einzahlung in Höhe von 512 Euro insgesamt 1382 Euro. 1382 Euro werden also in Verbindung mit vermögenswirksamen Anlagen maximal staatlich gefördert. Monatlich sind das 115,17 Euro (aufgerundet). Die staatliche Förderung beträgt maximal 80 Euro (VL/VWL Aktienfonds Sparplan) + 43 Euro (aus dem VL/VWL Bausparplan) und die Wohnungsbauprämie in Höhe von maximal 45,06 Euro. Das ergibt zusammen genommen eine staatliche maximale Förderung für vermögenswirksame Leistungen pro Jahr in Höhe von 168,06 Euro

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Angaben auf dieser Seite mit Stand vom Januar 2009,

Personen in Bildern sind Models für illustrative Zwecke


Staatliche VL/VWL Förderung